Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
93.107 |
Luftfahrtgesetz. Änderung
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LF sur la navigation aérienne
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Botschaft: 24.02.1993 (BBl I,805/FF I, 757)
Ausgangslage
Das Luftfahrtgesetz soll in bezug auf die Voraussetzungen
für die Eintragung von Luftfahrzeugen im schweizerischen Luftfahrzeugregister geändert
werden. Die Änderung zielt darauf ab, die detaillierten Vorschriften, die sich bisher in
den Artikeln 52 bis 54 des Luftfahrtgesetzes fanden, von der Gesetzes- auf die
Verordnungsebene zu verlagern. Die neue Bestimmung soll es dem Bunderat erlauben, auf
künftige Änderungen der internationalen Rechtslage, aber auch auf Veränderungen des
politischen und wirtschaftlichen Umfeldes angemessen reagieren zu können. Zu denken ist
dabei insbesondere an eine vermehrte Zulassung ausländischer Staatsangehöriger als
Eigentümer schweizerischer Luftfahrzeuge. Dabei ist der Bundesrat ermächtigt, die
Anforderungen bezüglich Eigentumsverhältnisse entsprechend dem von den betreffenden
Staaten zugunsten schweierischer Staatsangehöriger tatsächlich eingeräumten Gegenrecht
festzulegen.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 192 |
NR |
28.04.1993 |
AB 1993, 778 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (36:0 / 131:0) |
In beiden Räten wurde die Vorlage diskussionslos und
einstimmig angenommen
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